Energieaudits
für große Unternehmen ab 250 MitarbeiterInnen
Große Unternehmen (ab 250 MitarbeiterInnen bzw. bei Überschreiten bestimmter Werte für Umsatz und Bilanzsumme) sind laut Bundes-Energieeffizienzgesetz verpflichtet entweder:
- ein zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagement-System einzuführen und zu betreiben
oder
- ein externes Energieaudit durchzuführen zu lassen.
Nähere Informationen bitte auf Anfrage: