Sie brauchen einen Energieausweis?
Ich erstelle Energieausweise für Bestandsobjekte und Neubauten!
- Verkauf und Vermietung
- Baueinreichverfahren
- Sanierungen
- Förderungen: Sanierung/Neubau
- PrivatkundInnen/Hausverwaltungen
- Gewerbeobjekte (Nicht-Wohngebäude)
Der Energieausweis für ein Gebäude ist vergleichbar mit einem Typenschein eines Fahrzeuges. Es wird der Energiestandard eines Gebäudes in seiner Gesamtheit (Fenster, Außenwände, oberste Geschoßdecke, Kellerdecke und Haustechnik) beschrieben. Der Energiebedarf wird unabhängig vom Nutzungsverhalten in Form von Kennzahlen und Darstellungen abgebildet. Dadurch können Gebäude objektiv bewertet und miteinander verglichen werden.
Ich erstelle Energieausweise für Bestandsobjekte und Neubauten
Verkauf und Vermietung:
lt. Energieausweisvorlagegesetz ist bei Verkauf und Vermietung ein Energieausweis vorzulegen. In allen Inseraten und Anzeigen müssen der Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergieeffizienzfaktor (fGEE) angegeben werden. Bei Verletzung dieser Informationspflicht können Verwaltungsstrafen bis zu einer Höhe von 1.450 € entstehen. Bezüglich Ausnahmeregelungen davon kontaktieren Sie mich.
Sanierungen:
Bei Sanierungen ist der Energieausweis ein maßgebliches Planungsinstrument um die beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich Ihrer Auswirkungen über Energieersparnis, unter Berücksichtigung der Kosten, zu beurteilen.
Förderungen (Sanierung und Neubau):
Zur Erlangung sämtlicher Förderungen bei Sanierung und Neubau ist ein Energieausweis erforderlich. Da sich die Rahmenbedingungen und Verfügbarkeit von Förderungen laufend ändert ersuche ich Sie mich diesbezüglich für eine Detailinformation zu kontaktieren. Bis zu einer Höhe von 350 € werden die Kosten für Energieausweis und Energieberatung im Falle einer Förderung für die Wohnhaussanierung bei der Abt. 2 wieder refundiert.
Baueinreichverfahren:
Im Zuge der Einreichung eines Bauverfahrens (Neubau) benötigen Sie einen Energieausweis. Bei anderen Bauverfahren (Zubauten und Umbauten etc.) kann ein Energieausweis erforderlich sein und wird in Ihrem speziellen Fall dann mit der Behörde abgeklärt.
Sondergebäude und Gewerbeobjekte (Nicht-Wohngebäude):
Hiezu zählen Bürogebäude, Verkaufsstätten, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime, Fremdenverkehrsbetriebe, Veranstaltungsgebäude und Sportstätten.
Sie brauchen einen Energieausweis ?
Ich erstelle diesen für Privatkunden, Hausverwaltungen, Institutionen, Bauträger, Architekten, Baumeister, Installateure, Gemeinden usw. sowie Firmenkunden (Nicht-Wohngebäude) wie Geschäfte, Büros, Betriebe, Unternehmen usw.